Hausordnung Hort

 

1.  Öffnungszeiten

Der Hort ist von Montag bis Freitag jeweils von 6:00 Uhr – 7:40 Uhr, anschließend gehen die Schüler in ihre jeweilige Klasse in die Gleitzeit und nach Unterrichtsende Montag bis Donnerstag bis 17:00 Uhr und Freitag bis 16:00 Uhr geöffnet.

 

  • Alle Schüler, die für den Hort angemeldet sind, müssen vor 7:40 Uhr in den Frühhort kommen
  • Auf dem Schulgelände ist vor 7:40 Uhr keine Aufsicht. Sollte das Kind sich verletzen oder Sachen verschwinden/ beschädigt werden, übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

 

2.  Bringen/Abholen der Schüler

Die Aufsichtspflicht dem/der Erzieher/innen beginnt mit der Anmeldung der Schüler im

Frühhort, wird dem Lehrer während des Unterrichtes übergeben und mit Übernahme nach

Unterrichtsende wieder von dem Erzieher/innen übernommen. Diese endet mit der Übergabe an die jeweils abholberechtigte Person oder dem "Nachhausegehen" des Schülers.

 

  • Wird der Schüler täglich abgeholt, ist dies durch Einschreiben der Zeit ins Hausaufgabenheft mitzuteilen, damit der Schüler von dem/der jeweiligen Erzieher/innen auf den Schulhof geschickt werden kann.

 

  • Wird der Schüler von einer abholberechtigten Person abgeholt, die Abholzeit jedoch ungewiss oder sich die Abholzeit kurzfristig ändern, bitten wir darum auf dem Horttelefon: 03621/403526 anzurufen, wenn die abholberechtigte Person vor dem Schulgelände ist.

 

  • Geht der Schüler allein nach Hause, bedarf es einer schriftlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten. Dies kann durch einen Dauerzettel mit Uhrzeit dauerhaft geschehen oder durch tägliches Einschreiben mit Uhrzeit ins Hausaufgabenheft. Ändert sich die Zeit kurzfristig, bitten wir darum, auf dem Horttelefon anzurufen.

 

  • Sollte der Schüler von einer nicht auf der Abholberechtigung erfassten Person abgeholt werden, ist dies namentlich im Hausaufgabenheft dem jeweiligen Erzieher mitzuteilen.

 

3.  Änderungen von Daten

Um eine konstante Verständigung und Erreichbarkeit zwischen Erzieher und

Sorgeberechtigten zu gewährleisten, sind Veränderungen wie Telefonnummern, Anschrift, Abholberechtigte usw. umgehend von den Sorgeberechtigten durch Einschreiben ins Hausaufgabenheft mitzuteilen.

 

4.  Ferien

Um Angebote und alle anderen organisatorischen Anliegen ordnungsgemäß planen zu können, werden vor jeden Ferien oder schulfreien Tagen Zettel zur Betreuungsinanspruchnahme ausgegeben. Diese sind rechtzeitig dem jeweiligen Erzieher wieder abzugeben.

Die Öffnungszeiten können je nach Personal und Anzahl der Kinder variieren. Hierzu werden alle Sorgeberechtigten rechtzeitig informiert.

Sollte der Schüler nicht an den Ferienspielen teilnehmen können, ist dieser bis 7:30 Uhr im Hort abzumelden.

 

5.  Verhalten bei Erkrankung/Unfällen/Medikamentengabe

Klagt ein Schüler über Umwohlsein, Kopf- oder Bauchschmerzen, Nasenbluten usw .

werden die Sorgeberechtigten umgehend informiert. Bei Stürzen, Schürfwunden und sehr auffälligen Verhalten des Schülers entscheidet der jeweilige Erzieher, ob der Krankenwagen notwendig ist. Ist dies der Fall, werden die Sorgeberechtigten erst zweitrangig informiert, da das Wohle des Schülers im Vordergrund steht.

Medikamente werden im Hort einem Schüler nicht verabreicht. Sollte es jedoch durch eine Erkrankung notwendig sein z.B. Diabetes, Asthma oder Allergien, ist dies durch eine ärztliche Verordnung nachzuweisen.  

 

6.  Mitgebrachtes Spielzeug / Handy/Handyuhren

Für mitgebrachtes Spielzeug (Lego,Sammelkarten usw.) wird keine Haftung übernommen.

Jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich.

Handy/Handyuhren sind während der Hortbetreuung verboten! Jedoch kann der Schüler ein Handy/die Handyuhr ausgeschaltet im Ranzen bei sich haben. Nach der Betreuung im Hort und des Verlassens des Schulgeländes dürfen die Schüler das Handy/die Handyuhr wieder einschalten, um für die Eltern erreichbar zu sein.

 

7.  Fundsachen / Witterungsgerechte Kleidung

Sachen, die in der Garderobe des Hortes liegen bleiben, werden gesammelt und verwahrt. Wir bitten allerdings darum, Kleidungsstücke mit dem Namen des Schülers zu versehen, damit die Sachen dem rechtmäßigen Besitzer zurück gegeben werden können.

Die Sorgeberechtigten haben auch Sorge dafür zu tragen, dass die Schüler wettergerecht gekleidet sind.

Bei Schnee dürfen die Schüler nur mit Schneehose oder Wechselkleidung rodeln!

 

8.  Essensversorgung

Mittagsessensbestellungen obliegt allein der Verantwortung der Sorgeberechtigten. Bei Fragen und Problemen sind diese direkt mit der Firma Schmähling zu klären.

 

 

9.  Elterngespräche

Bei Problemen wenden Sie sich bezüglich Terminvereinbarung bitte zeitnah an die Erzieher oder die Hortleitung.

 

Newsflash

 

 Termine Februar/März

 

Mi, 21.02.2024 19.00 Uhr Elternabend in allen Klassen / anschließend Schulvereinssitzung 

11.-13.03.2024 Projekttage „Nachhaltigkeit“

Fr, 15.03.2024 ab 15.00 Uhr „Tag der offenen Tür“

 

Ab 01.11.23 startet in allen Klassen unser großer "Ahorntaler-Wettbewerb". Die Klasse, welche bis zum Frühjahr die meisten Ahorntaler sammelt, bekommt einen Gutschein von 200 € vom Schulverein für den nächsten Wandertag. Also ab sofort fleißig weiter sammeln und in die entsprechende Dose in der Klasse stecken. Wir freuen uns über jeden Ahorntaler :) !

 

Der Ferienplan für die Osterferien 2024 ist hier verfügbar.

 

  

Nutzen Sie gern den "Virtuellen Tag der offenen Tür", um sich über unsere wunderschöne Schule zu informieren.